Führerschein mit 17

Der Modellversuch in Nordrhein-Westfalen

Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln. NRW startet deshalb ab dem 14.09.2005 den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17".

Der Fahrplan zum Führerschein

Ablauf

Voraussetzungen / Auflagen

Ab 16 ½ Jahren:
Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule

Theoretische Prüfung:
Frühestens 3 Monate vor dem 17.Lebensjahr

Praktische Prüfung:
Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher nur 1 Jahr früher.
(enthalten: Führerscheinklassen L, M und S)

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:

  • eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en), die das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis

  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren (Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis)
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt

Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.
Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Das Risiko junger Fahranfänger:

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.

Die Jugendlichen können sich ab sofort in jeder Fahrschule anmelden.

Die Teilnahme am Modellversuch ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Besondere Verantwortung der Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Autofahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:

Was haben die Begleiter zu beachten?

Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen: