Führerscheinklasse B

  • Kfz ≤ 3500 kg zulässige Gesamtmasse
  • mit Anhänger ≤ 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 3500 kg
  • zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

Bemerkungen

Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Einschluss der Klassen L, M und S

Ausbildung

Theorie:


Grundunterricht

klassenspezifischer Unterricht

Ersterwerb

12 Doppelstunden

2 Doppelstunden

Erweiterung

6 Doppelstunden


Praxis:


Sonderfahrten

 B 

1

Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5

2

Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4

3

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

3