Führerscheinklasse Ab

  • Krafträder mit und ohne Beiwagen
  • Hubraum > 50 ccm
  • betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h
  • Leistung ≤ 25 kW (34 PS)
  • Leistung/Gewicht ≤ 0,16 kW/kg

Bemerkungen

Mindestalter 18 Jahre
Nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
Einschluss der Klassen A1 und M

Ausbildung

Theorie:


Grundunterricht

klassenspezifischer Unterricht

Ersterwerb

12 Doppelstunden

4 Doppelstunden

Erweiterung

6 Doppelstunden


Praxis:


Sonderfahrten

 Ab 

A1 auf Ab

1

Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5

3

2

Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4

2

3

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

3

1