


... dass es keine Verzögerung bei der Antragstellung der Fahrerlaubnis beim SVA gibt, wenn du folgende Unterlagen mitbringst:
... dass du für deine Fahrausbildung eine Zeit aussuchen solltest, in der weder Urlaub, berufliche Veränderungen, andere Prüfungen, Wohnungswechsel oder ähnliche Ausnahmesituationen anstehen.
... dass du möglichst wenigen Leuten von der Absicht erzählen solltest, dass du den Führerschein anstrebst. Die lieben Kollegen und Nachbarn nehmen zwar zunächst an deinen Fortschritten teil, aber eben auch an einer nicht bestandenen Prüfung.
... dass du wenn die getroffene Wahl der Fahrschule zur Qual wird (kein Unterricht, nur Fragebogen ausfüllen, zeitunglesender Fahrlehrer während der prakt. Ausbildung, usw.) den Fahrlehrer oder die Fahrschule wechseln solltest.
... dass du auf einer Sitzprobe bestehen solltest, bevor Du dich zur Motorradausbildung anmeldest. Wichtig ist ein höhenverstellbarer Sitz um eine perfekten Bodenkontakt mit den Füßen zu gewährleisten; zu schwere Motorräder und Cockpit sind hinderlich für die Ausbildung.
... dass du mit Ausbildungsfahrten auf Porsche, auf Zweisitzer (Cabrio) oder Zweitürer das Hobby des Fahrlehrers finanzierst , diese Fahrzeuge aber nicht für Prüfungsfahrten zugelassen sind.